Berliner Qualitätsoffensive für die Lehre 2012 bis 2016
zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Hochschulen des Landes Berlin zur Berliner Qualitätsoffensive für die Lehre
Inhalt
§ 1 Grundsätze
§ 2 Förderlinie I: Qualität des Lehrangebotes
§ 3 Förderlinie II: Qualitätssicherung in der Studienberatung
§ 4 Förderlinie III: Hochschuldidaktische Weiterbildung der Lehrenden
§ 5 Förderlinie IV: Chancengleichheit in der Wissenschaft
§ 6 Einzelregelungen und Verfahren
Anlagen
- Anlage 1: Gesamtübersicht über die finanzielle Ausstattung aller Förderbereiche der Qualitätsoffensive
- Anlage 2: Förderbereiche im Rahmen der Förderlinie I
- Anlage 3: Qualität des Lehrangebots – Aufstellung der Fördermittel auf Hochschulen und Förderbereiche
Das Land Berlin stellt in den Jahren 2012 bis 2016 zusätzlich 40 Mio. Euro zur Verfügung, um die Ausbildungsoffensive des Masterplans „Wissen schafft Berlins Zukunft!“ in Form einer Qualitätsoffensive fortzusetzen und auszubauen. Es unterstützt mit diesen Sondermitteln die Maßnahmen der Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger und zur Verbesserung der Qualität der Lehre.
Die Ziele des Programms bestehen in der Sicherung der Qualität der Studienangebote, insbesondere verbesserten Betreuungsverhältnissen und Erfolgsquoten bei steigenden Studierendenzahlen sowie in der Förderung von Innovationen in der Lehre und der Chancengleichheit von Frauen im Hochschulsystem. Ein wesentlicher Teil der Förderlinien richtet sich auf die Finanzierung von Lehrpersonal für die zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger, das die Ausbildungskapazität an den Hochschulen temporär erhöht.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Berliner Hochschulen schließen hierfür folgende Vereinbarung:
1.1.
Die Mittel des Programms stehen für die Förderung der Qualität von Lehre und Studium
in vier Handlungsfeldern zur Verfügung, zu denen jeweils spezielle Förderlinien
aufgelegt werden:
I. Qualität des Lehrangebotes sichern (70 %)
II. Studienberatung ausbauen (2 %)
III. Lehrende hochschuldidaktisch qualifizieren (4 %)
IV. Chancengleichheit in der Wissenschaft herstellen (24 %)
Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine Querschnittsaufgabe in allen Förderlinien.
1.2.
Die finanzielle Ausstattung der einzelnen Förderlinien erfolgt gem. Anlage 1.
1.3.
Die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stellt die Mittel nach Maßgabe
der folgenden Regelungen zur Verfügung. Die Hochschulen setzen das Programm mit
den entsprechenden Maßnahmen um.
1.4.
Die Laufzeit des Programms erstreckt sich vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2016.
Die Finanzierung von Maßnahmen, die sich auf die Beschäftigung von Lehrpersonal
und auf Tutorien beziehen, orientiert sich an den akademischen Jahren und Semesterlaufzeiten
und endet bereits am 30. September 2016. Die geförderten Maßnahmen für die Lehre
umfassen damit 4 volle akademische Jahre (Wintersemester 2012/13 bis Sommersemester
2016), die übrigen Maßnahmen 4,5 Jahre.
§ 2 Förderlinie I: Qualität des Lehrangebotes
2.1.
Die
Förderlinie I unterstützt die Sicherung eines qualitativ hochwertigen Lehrangebotes
und die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten für die zusätzlichen
Studienanfängerinnen und -anfänger. Es werden gefördert (s. Anlage 2):
- neue Personalkategorien mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre (§§ 108, 110a BerlHG)
- Einbeziehung von Drittmittelbeschäftigten mit Forschungsaufgaben in die Lehre
- Tutorien zum Einsatz in der Lehre
- Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs und des Studienerfolgs von beruflich qualifizierten Studierenden ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (§ 11 BerlHG)
- hochschulspezifische Maßnahmen für Innovationen
- hochschuldidaktische Qualifizierung des Lehrpersonals
2.2.
Die Vorgaben und Voraussetzungen zu den einzelnen Förderbereichen
sind in Anlage 2 aufgeführt. Die Mittel werden auf Antrag der Hochschulen durch
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vergeben.
2.3.
Den Hochschulen stehen Mittel in dem in Anlage 3 aufgeführten
Umfang zur Verfügung. Sie setzen die Mittel unter Berücksichtigung der jeweils
hochschulspezifischen Bedarfssituation so ein, dass die in 2.1. genannten Förderziele
angemessen berücksichtigt werden.
2.4.
Die Universitäten erhalten 30 % der Mittel zweckgebunden für die
Einführung neuer Personalkategorien mit dem Schwerpunkt Lehre, jeweils 7,5 %
für die Vergabe von Lehraufträgen an Drittmittelbeschäftigte und für Tutorien
in Bachelorstudiengängen sowie 5 % für die Unterstützung von beruflich
qualifizierten Studierenden ohne Abitur (§ 11 BerlHG). 50 % der Mittel können
für die weitere Verstärkung dieser Förderbereiche und für andere Maßnahmen gem.
Anlage 1 und 2 eingesetzt werden. Die Charité-Universitätsmedizin kann
eigenständige Anträge im Rahmen des Förderbereiches „Hochschulspezifische
Maßnahmen für Innovationen“ stellen.
2.5.
Die Fachhochschulen erhalten jeweils 15 % der Mittel
zweckgebunden für Tutorien in Bachelorstudiengängen sowie für die Unterstützung
von beruflich qualifizierten Studierenden ohne Abitur (§ 11 BerlHG). 70 % der Mittel
können für die weitere Verstärkung dieser Förderbereiche und für andere
Maßnahmen gem. Anlage 1 und 2 eingesetzt werden.
2.6.
Die Kunsthochschulen verteilen die zur Verfügung stehenden Mittel
bedarfsspezifisch auf die für sie relevanten Förderbereiche. Die Universität
der Künste sieht 15 % für die Einrichtung von Tutorien vor.
§ 3 Förderlinie II: Qualitätssicherung in der Studienberatung
3.1.
Im Handlungsfeld „Studienberatung ausbauen“ wird die Zusammenarbeit der Hochschulen
auf dem Gebiet der Studienberatung durch die Förderung hochschulübergreifender
Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Studienberatung unterstützt. Hierzu
zählen insbesondere Projekte der Arbeitsgruppe „Studienberatung“ der Landeskonferenz
der Rektoren und Präsidenten (LKRP) und ihrer Arbeitsstelle. Schwerpunkte sind
dabei
- der Ausbau, die Koordinierung, Verstetigung und Evaluation hochschulübergreifender Studienorientierungs-, -beratungs- und -informationsangebote für Schülerinnen und Schüler aus Elternhäusern ohne Hochschulerfahrung,
- die Unterstützung bei der Fach- und Hochschulauswahl für Studieninteressierte mit beruflichen Qualifikationen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung,
- die gezielte Erschließung neuer Zielgruppen für MINT-Studiengänge (Angebote zu Hochschulzugang, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen usw.) und
- die Förderung des Studienerfolgs bzw. die Senkung der Abbruchquoten in MINT-Studiengängen.
3.2.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden auf Antrag der Landeskonferenz
der Rektoren und Präsidenten (LKRP) durch die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft an Einrichtungen vergeben, die die hochschulübergreifende
Zusammenarbeit für die jeweiligen Projekte koordinieren.
§ 4 Förderlinie III: Hochschuldidaktische Weiterbildung der Lehrenden
4.1.
Mit den Mitteln aus der Förderlinie III wird die institutionelle
Förderung des Berliner Zentrums für Hochschullehre fortgesetzt, wobei auf die
Finanzierung der Geschäftsstelle nicht mehr als 100 T€ entfallen sollen. Das
Zentrum widmet sich der hochschuldidaktischen Qualifizierung von Hochschullehrerinnen
und Hochschullehrern und bietet Kurse nach Bedarf der Berliner Hochschulen an,
die zum Teil aus Mitteln der nachfragenden Hochschulen finanziert werden.
4.2.
Über die Verwendung der Mittel entscheidet der diesbezügliche Lenkungsausschuss
der Berliner Hochschulen.
§ 5 Förderlinie IV: Chancengleichheit in der Wissenschaft
5.1.
Mit
der Förderlinie wird das bestehende „Berliner Programm zur Förderung von Chancengleichheit
für Frauen in Forschung und Lehre“ fortgeführt und erweitert.
5.2.
Gefördert
werden damit zu einem Anteil von mindestens 75% strukturelle Maßnahmen, wie
vorgezogene Nachfolgeberufungen, W2-Professuren auf Zeit sowie das Dual Career Netzwerk.
Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen wird von der Auswahlkommission
vorgenommen.
5.3.
Sofern sich Hochschulen an der Fortsetzung des „Professorinnen-Programms des Bundes
und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft
und Forschung an deutschen Hochschulen“ beteiligen, können sie die in dieser
Förderlinie zugewiesenen Mittel als Eigenanteil bzw. Gegenfinanzierung
einsetzen. Das Land Berlin stellt seinen Anteil an diesem Programm mit dem
„Berliner Programm zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung
und Lehre“ zur Verfügung. Für Finanzierungsanteile, die über die Laufzeit des Berliner
Programms zur Förderung von Chancengleichheit hinausgehen,sind Hochschulmittel aufzuwenden.
§ 6 Einzelregelungen und Verfahren
6.1.
Eine
Deckungsfähigkeit der Mittel zwischen den Förderlinien besteht nicht.
Innerhalb der Förderlinie I, Ziffer I.1, sind die Programmanteile untereinander deckungsfähig.
6.2.
Die
Hochschulen können ab sofort ohne Terminvorgabe und ab dem Jahr 2013 zwei Mal
jährlich, jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli, Anträge an die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV B - stellen. Die
Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vereinbarung. In den
Anträgen sind das Ziel und eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, Mittelbedarf,
Zeitplan und Finanzierungsplan unterschieden nach Personal- und Sachkosten aufzuführen.
Anträge über die gesamte Laufzeit des Programms sind möglich; die Jahrestranchen
orientieren sich an der Planungsgrundlage gemäß Anlage 1 und 3. Die
Antragstellung und Bewilligung erfolgt nach hochschuleigenen Pauschalsätzen und
Personaldurchschnittskostensätzen, die Abrechnung nach tatsächlichen Ausgaben.
6.3.
Die
Hochschulen berichten in der jährlichen Abrechnung und im Rahmen ihrer Leistungsberichte
über die Verwendung der Fördermittel, dabei sind die Auswirkungen auf die
Gleichstellung der Geschlechter darzulegen. Die geförderten Maßnahmen und die
Höhe der in Anspruch genommenen Mittel werden im Internetportal der
Geschäftsstelle dargestellt.
6.4.
Die
Ergebnisse bei der Umsetzung des Programms werden einer regelmäßigen gemeinsamen
Erfolgskontrolle unterzogen, um gegebenenfalls Konsequenzen für die Steuerung
des Programms zu ziehen.
6.5.
Die Vereinbarung wird auf der Grundlage der Beschlussfassung des
Parlaments über den Haushaltsplan von Berlin 2012/2013 geschlossen und tritt am
1. Juli 2012 in Kraft.
Berlin den 29. Juni 2012
Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Präsident der Freien Universität Berlin
Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
Präsident der Technischen Universität Berlin
Vorstandsvorsitzender der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Präsident der Universität der Künste Berlin
Präsidentin der Beuth-Hochschule für Technik Berlin
Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Rektorin der „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin
Rektor der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin
Rektor der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Berlin
Rektorin der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Hochschule für Gestaltung